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| Pressemitteilung 2000
(Schreiber unbekannt; leicht gekürzt durch Gaurahari)
für die Presse oder Interessenten als Kurzinformation:
1. In Deutschland verstiess das Neuwieder Schöffengericht massiv gegen das Grundgesetz, indem es fast ein Drittel der Menschheit ihren Glauben an die Reinkarantion und das Karma verbietet, insofern diese behauptet, dass alle Heimsuchungen auf Erden ob kollektiv oder individuell auf eine Ursache in früheren Leben zurückzuführen sind. Die über zwei Milliarden Anhänger dieses Glaubens behaupten, dass alles, was die Menschen aus Lieblosigkeit anderen zugefügt haben, ausgleichende bzw. karmische Konsequenzen habe, dass also keinem ein Leid geschieht, das er nicht selbst vorher, also meist in früheren Leben, verursacht bzw. heraufbeschworen hat. Dieses Karmagesetz "Was du anderen zugefügt hast und zufügst, wird dir einstmals selbst zugefügt werden" bezieht sich, wie die Anhänger der Reinkarnation behaupten, auf die ganze Menschheit. In Deutschland wird dieser Glaube geduldet, jedoch nicht, wenn man zu dieser ganzen Menschheit die Juden rechnet und sagt, dass auch die Opfer des Holocaust ebenfalls aus karmischen Gründen ihr Schicksal zu erleiden hatten. Diesen Gedanken, dass die Opfer des Holocaust den Tod und/oder grösstes Leid erfahren mussten, spricht der Schriftsteller Trutz Hardo als Anhänger der Reinkarnation (viele deutsche Dichter waren Anhänger des Reinkarnationsglaubens wie Lessing, Goethe, Schiller, Novalis, Hesse) in seinem inzwischen in Deutschland verbotenen Roman "Jedem das Seine" aus.
Der Koblenzer Staatsanwalt verdächtigte Trutz Hardo als Antisemiten und ordnete Hausdurchsuchung und Gerichtsverfahren an. Nun ist aber Trutz Hardo überhaupt keine Antisemit, eher das Gegenteil. Sein ganzes Buch ruft zur Liebe unter den Menschen auf. Er will dem Leser das Karmagesetz verständlich machen, damit dem Leiden in der Welt endlich ein Ende bereitet werde. Denn nach seiner Überzeugung kann die Menschheit erst dann von allem Leid befreit sein, wenn dafür keine Ursache auf kollektiver oder individueller Ebene mehr iniziert wird. Wenn der Mensch sich an dieses Gesetz hält - es ist ein unumstössliches Gesetz der Schöpfung -, dann wird auf Erden eine neue Menscheit in Harmonie ohne persönliches und kollektives Erleiden leben können. Davon wollte aber das Schöffengericht in Neuwied (Urteilsspruch vom 4.5.1998) nichts wissen. Es sprach zwar Trutz Hardo von dem Vorwurf des Antisemitismus frei und ging auch nicht auf die vom Staatsanwalt geforderte Gefängnisstrafe von zwei Jahren ein, doch verurteilte sie den Romanschriftsteller zu 4000,- DM Geldstrafe einschliesslich Verbot seines Romans, der in Deutschland nicht vertrieben oder gar gelesen werden darf, weshalb sich Interessierte strafbar machen, so sie dieses Buch über Österreich beziehen wollen.
Der Staatsanwalt, der den Urteilsspruch gegen Trutz Hardo als zu milde empfand, hatte Einspruch erhoben, so dass das Koblenzer Landgericht als zweite Instanz erneut am 23.5.2000 über diesen Fall zu Gericht sitzen wird.
Da Deutschland noch immer vom Judenkomplex infiziert ist, wobei alles, was Juden sensibilisieren könnte - ob von einem projüdischen Schriftsteller wie Trutz Hardo ausgesprochen oder nicht - jedes deutsche Gericht sofort energisch einschreiten lässt, wird es für den Landesrichter schwierig sein, das Grundgesetz zu wahren. Das Gericht wird sich mit der Würde des Menschen auseinanderzusetzen haben und interpretieren müssen, ob das Karmagesetz eine Verletzung der Würde der Menschen bedeutet. Wenn dieses so vom Gericht befunden würde, bedeutete dieses, dass man den Anhängern der Reinkarnation ihren Glauben an das Karmagesetz verbietet. Doch viele Hundertausende von Juden sind selbst Anhänger der Reinkarnation und des Karmagesetzes. Selbst die orthodoxesten Juden sind Anhänger der Reinkarnation, ist doch der verheissene Messias niemand anderes als die Reinkarnation von König David. So ist es auch nicht verwunderlich, dass Hundertausende der jüdischen Chassiden gemäss ihres Lehrers Bal Schem Tov die Reinkarnation vertreten. Weitere Hundertausende von Juden sind Kabbalisten, hinzu kommen Buddhisten, Hinduisten und Esoteriker, in deren Glaubensvorstellungen die Reinkarnation und das Karmagesetz eine wesentliche Rolle spielt. Somit ist es kein Wunder, dass Juden dem Schriftsteller Trutz Hardo beistehen und ihm sogar dankbar sind, dass er all denen, die noch unter dem Holocaust leiden, verkündet, dass deren Verstorbene alle wieder reinkarniert sind, dass sie wieder unter uns oder in anderen Dimensionen des Daseins weilen.
Viele Menschen sind empört darüber, dass man selbst einem projüdischen Schiftsteller, der jüdische Freunde in der ganzen Welt hat, die Freiheit des Schreibens verbietet.
2. Worum geht es?
Trutz Hardo als Anhänger der Reinkarnation ist der Überzeugung, dass alle menschlichen Leiden auf karmische Ursachen zurückzuführen seien, dass also das, was wir anderen in früheren Leben aus Liebelosigkeit angetan haben, wir in gleicher oder ähnlicher Form an uns selbst einmal erfahren müssen. Alle geschichtlich schmerzvollen Ereignisse dienen vor allem dem Zweck, schmerzliches Ausgleichsgeschehen zu bewirken, um karmische Verschuldung hauptsächlich individueller Natur abzutragen. Für ihn ist das grosse Morden vornehmlich in den zwei grossen Weltkriegen nebst allen Begleiterscheinungen ein von höherer Seite in die Wege geleitetes Weltendrama, um am Ende des Zeitalters der Fische und vor Beginn des Wassermannzeitalters den Millionen von Menschen, die noch karmische Verschuldungen auszugleichen haben, die Gelegenheit dazu zu geben, sich von ihren Altlasten eben durch ein Ausgleichsgeschehen befreien zu können. Das Karmagesetz bezieht sich auf alle Menschen dieser Welt. Er bezieht in diese Menscheit auch jene ein, die im Holocaust Entsetzliches erfahren oder gar den Tod gefunden haben.
Würde nun Trutz Hardo in dieses weltdramatische Ausgleichsgeschehen die Juden nicht zu diesen davon Betroffenen gerechnet haben, so würde kein deutsches Gericht an seiner Weltanschauung Anstoss gefunden haben. Denn es geht hier um eine philosophische Ansichts- oder um eine Glaubenssache, denn immerhin werden diese von über einem Drittel der Menschheit vertreten. Die noch dem Judenkomplex huldigende deutsche Gerichtsbarkeit kann es jedoch nicht dulden, dass jemand behauptet, dass selbst der Holocaust mit seinen sechs Millionen grausamst vernichteten Menschen, ein sich von den Opfern selbst zugezogenes Märtyrium darstellt.
Wenn diese Ansicht nun ein Nichtdeutscher vertreten hätte, würde diese Meinung wohl kaum in Deutschland Aufhebens von sich gemacht haben. Nun ist Trutz Hardo aber Deutscher, und als solcher darf er in seinem Land nicht eine derartige Meinung vertreten. Alles was nicht in das Schema des in Deutschland noch immer von der Presse vertretenen Schuldkomlexes hinsichlich des Holocaust passt, wird mit dem vereinfachenden Stempel Antisemitismus erledigt. Nun ist Trutz Hardo ein Philosemit, der sich sogar auf der israelischen Botschaft in Kopenhagen im Juni 1967 meldete, um für Israel im Sechs-Tage-Krieg sein Leben einzusetzen. Der Schriftsteller Trutz Hardo hat nahezu überall in der Welt jüdische Freunde.
Und nun steht das Koblenzer Landesgericht in zweiter Instanz vor einem Dilemma. Trutz Hardo kann man keinen Antisemitismus vorwerfen. Schade, denn dann wäre diese Sache leicht zu erledigen gewesen: Gefängnis oder Geldstrafe, wie ersteres der Staatsanwalt in Verdrängung der vorliegenden Tatsachen forderte. Der Gedanke, dass die Opfer des Holocaust wegen eines Karmaausgleiches dieses Märtyrium auf sich genommen haben sollen, ist - selbst als philosophische Hypothese - für sie untragbar. Wie solle man nun eigentlich diesen Präzedenzfall behandeln?
Kann man diesem Schriftsteller mit dem Paragraphen Volksverhetzung beikommen? Aber in seiner grossangelegten Romantetralogie Molar, wovon der dritte Teil "Jedem das Seine" unter Anklage steht, erweist er sich als derjenige Schriftsteller, der, vom jüdischen Schicksal derart erfasst, dem Leser ja gerade das Leiden des jüdischen Volkes in der Zeit seiner grössten Heimsuchung ungeschminkt vor Augen stellt, damit dieser ein Mitempfinden oder sogar ein Mitleiden erfährt. Es geht also nicht darum, den Leser gegen die Juden aufzuhetzen, sondern gerade das Gegenteil ist der Fall, nämlich um durch Mitleiden mit dem jüdischen Volk ihm grösstes Mitgefühl und Liebe entgegenzubringen.
Die Staatsanwaltschaft argumentierte in erster Instanz, dass, so jugendliche Rechtsorientierte dieses Buch in die Hand bekämen, ihnen ein Alibi für Hitlers Vorgehen in die Hand gegeben sein würde. Jedoch kein Rechtsradikaler würde in diesem vollkommen projüdisch ausgerichteten Buch auch nur einige Seiten lesen wollen, würde er sich eventuell darüberhinaus der sieben Farben wegen gar nicht in diesem Buch zurechtfinden.
Da dieser Pararaph nicht für eine Verurteilung von Trutz Hardo herangezogen werden kann, was könnte als nächster Paragraph gegen ihn herangezogen werden? Und es gibt den Paragraphen Beleidigung des Andenkens Verstorbener. Denn indem man jenen Opfern des Holocaust nachträglich sagt, dass sie aus karmischen Gründen ihren Tod erfahren haben, käme diese Behauptung einer Unverschämtheit sondermassen gleich. Doch Trutz Hardo verunglimpft nicht das Andenken Verstorbener. Als überzeugter Vertreter der Reinkarnation verkündet er, dass alle Menschen wiedergeboren werden, auch jene Holocaustopfer. Es ist also eine 'frohe Botschaft'. Denn die meisten der damals Umgekommenen sind bereits wiedergeboren worden. Ausserdem will Trutz Hardo mit seinem Roman bezwecken, dass ihr Leiden nie vergessen werden darf. Er ehrt ihr Andenken als deutscher Romanschriftsteller wie vor ihm wohl kein anderer.
Also auch dieser Paragraph will nicht fruchten. Was tun?
Denn was immer man gegen Trutz Hardo an Strafparagraphen ins Feld zu führen versuchen wird, so verstösst man gegen das Grundgesetz, das einem jeden Bürger die Freiheit in Rede und Schrift garantiert. Auch verstösst man gegen die Glaubensfreiheit, denn Trutz Hardo gibt als Reinkarnations- und Karmagläubiger die Ansicht von zwei Milliarden Menschen (Buddhisten, Hinduisten, Esoteriker usw.) wieder, deren Glauben nun in Deutschland der Riegel vorgeschoben wird. Vielleicht sollten die deutschen Schriftsteller eine gemeinsame Petition an den Bundestag verfassen, in welcher sie um Freiheit in Rede und Schrift nachersuchen. Vielleicht würde dann die deutsche Regierung, diesem Druck sich gegenübersehend, dem Grundgesetz wieder volle Geltung zukommen lassen.
Eventuell ist selbst eine dritte und auch eine vierte Instanz bei diesem Urteil überfordert, so dass in diesem Fall erst der Bundesgerichtshof als Hüter der Grundrechte oder gar der Internationale Gerichtshof Recht zu finden haben werden. Auf jeden Fall sind wir ganz gespannt auf den weiteren Verlauf des Verfahrens gegen Trutz Hardo.
Vorreiter neuer (in diesem Fall alter Ideen) haben es immer sehr schwer, da sie von allen Seiten angegriffen werden. Vielleicht fühlen sich einige - vor allem Juden - aufgerufen, diesen Schriftsteller moralisch zu unterstützen. Von ihm ist übrigens der erste Teil seines Farbromans in voller Länge auf seiner Homepage http://www.trutzhardo.com/ einzusehen. Dieser Roman mit seinen 7 Farben ist eine Weltneuheit! Über seine Seminare kann man sich unter www.trutz-hardo.de informieren.
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