von Dr. med. Werner Hartinger
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In den 80er Jahren machte das in Brüssel etablierte "European Board of Shechita" (E.B.S.) durch besonderen Einsatz für das betäubungslose Schächten der Tiere auf sich aufmerksam. Die sonst üblichen Informationen über den Initiator und Träger dieser PR - Einrichtung waren im Briefkopf nicht ersichtlich, und als Adresse ist die Synagoge in Brüssel angeführt. Auf Grund zahlreicher Veröffentlichungen, der lobbyistischen Kontakte und nicht zuletzt der Eingaben an die EU-Administration wurde ersichtlich, dass unter dem Prätext eines "Tierschutzes" und unter Hinweis auf den Artikel 9 der Europäischen Menschenrechts-Konvention (= freie Religionausübung) die Beratungen über EU-Verordnungen mit dem Ziele einer übernationalen Gesetzgebung zur Legalisierung des betäubunglosen Schlacht-Schächtens beeinflusst werden sollten. Damit wären die in fast allen europäischen Ländern oft seit langem bestehenden Gesetzes-Verbote des Schächtens ausgehebelt worden. Diese Forderung fand in den entscheidenden Gremien verständlicherweise keine Mehrheit. Würde auf diesem Wege jede Auslegung über religiöse Ernährungsweisen legalisiert, müsste auch den Kannibalen die Genehmigung zur Herstellung ihrer gewünschten Nahrungsmittel erteilt werden. So hat sich wegen des massiven Widerstandes der parlamentarischen Gremien und der öffentlichkeit der Ministerrat am 22.12.93 entschlossen, keine EU-weite Gesetzesregelung zu treffen sondern diese Fragen weiterhin von den nationalen Gesetzgebungen ordnen zu lassen (siehe Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft vom 3l.12.93). Seit dieser Zeit ist besonders im deutschsprachigen Raum der EU eine zunehmende publizistische Aktivität zu beobachten, das betäubunglose Schächten als Religionsvorschrift und als Kulthandlung darzustellen. Doch weder im Alten Testament noch in Thora oder Talmud finden sich eindeutige Anweisungen darüber, dass die Tötung des Schlachttieres durch Schächtung zu erfolgen habe und noch weniger, dass dies in unbetäubtem Zustand vorgenommen werden müsse. Bei diesbezüglichen Aussagen handelt es sich um persönliche Glaubensüberzeugungen und Auslegungen von Bibelstellen, die teilweise sogar in inhaltlichem Widerspruch zu den eindeutigen Darlegungen über das Verhältnis und Verhalten des Menschen zu seinen Mitgeschöpfen stehen. Dies ist verständlich, weil es zur damaligen Zeit noch keine Betäubungsmöglichkeiten gab und diese deshalb auch nicht verboten werden konnten. Es ist schon auffällig, wie man sich gerade auf das betäubunglose Schächten der Tiere versteift und als vorgeschriebenes Religionsritual bezeichnet, wo doch ohne erkennbare Gewissensskrupel die belegbaren Religionsanweisungen abgeschafft, verändert oder nicht eingefordert werden. Schon lange werden die bis in die Regentschaft des Königs AMASIS (570-526) durchgeführten täglichen drei Menschen-Schächtopfer an Erwachsenen und Kindern nicht mehr vorgenommen, der tierische Opferdienst wurde im Jahre 70 p.c.n. abgeschafft, das Zu-Tode-Steinigen bei bestimmten Vergehen wird nicht mehr durchgeführt, die Kriegsgefangenen werden nicht mehr durch Herausschneiden der Herzen getötet, die vegetarischen Ernährungsanweisungen im 1. Buch Mose 29-30 werden nicht eingefordert, die Talmud-Anweisungen über die Behandlung der Tiere und ihre Rechtskompetenz werden nicht gewürdigt und das Verbot des Zins-Nehmens beim Geldverleihen ist augenscheinlich vergessen worden. Nach den Vorschriften der Shechita müssen dem Tier die Beine zusammen gebunden werden, dann wird es so auf die Seite geworfen. Der Kopf wird mit maximaler Gewalt nach hinten gezogen, um den Hals zu überstrecken. In dieser Stellung werden ihm die Halsweichteile durchschnitten und es anschliessend an einem Hinterbein zum Ausbluten aufgehängt. Wenn vorhanden, wird dazu oft eine "Umlegetrommel" verwendet. Auf diese Weise werden zunächst die Haut und die oberflächlichen Halsmuskeln durchschnitten, dann die tieferliegende Luftröhre unterhalb des Kehlkopfes, so dass eine Lautäusserung nicht mehr möglich ist. Im gleichen Zug durchtrennt man die Speiseröhre und die daneben liegenden Nerven, die das Zwerchfell motorisch versorgen, sowie die beiden Halsschlagadern. Während des Ausblutens thrombosieren und verstopfen häufig ihre körpernahen Gefässenden, sodass nachgeschnitten werden muss. Wegen der durchtrennten Zwerchfell-Nerven kommt es zu einer schlaffen Zwerchfell-Lähmung und wegen des Aufhängens wird es vom Bauchinhalt kopfwärts gedrängt. Das führt zu einer Beeinträchtigung der Atmung, die mit auf der Bewegung dieser Muskel-Sehnen-Platte beruht. Zu den unerträglichen Schnittschmerzen und der ungewohnten Hängelage bekommt das Tier somit noch Todesangst durch Atemnot. Wegen des angst-, atemnot- und schmerzbedingt verstärkten Atmungsvorganges wird das Blut und der aus der Speiseröhre austretende Vormagen-Inhalt in die Lungen aspiriert, was zusätzlich schwere Erstickungsanfälle zur Folge hat. Und das alles - im Gegensatz zu den Behauptungen der Schächt-Befürworter - bei vollem Bewusstsein und uneingeschränkter Schmerzempfindung! Denn mit dem Schächtschnitt wurden nur die beiden Halsschlagadern durchtrennt, nicht aber die in der Halswirbelsäule liegenden paarigen Wirbelsäulenarterien und ebenso wenig die Nackenarterien. Beide sind gleicher Grösse wie die Halsarterien und haben im Kopf und im oberen Halsbereich zahlreiche massive Gefässverbindungen - Anastomosen - die weiterhin für eine ausreichende Blutversorgung des Gehirnes sorgen. Neben den bekannten Schutz-Funktionen der Lebewesen, die bei Blutverlust des Körpers die periphere Blutversorgung zugunsten von Gehirn, Herz und Nieren bis auf Null reduzieren, sorgt der orthostatische Blutdruck im Gefässsystem des aufgehängten Tieres zusätzlich für eine Gehirndurchblutung. Sie hält das Tier bei Bewusststein, bis mit schlagendem Herzen fast der gesamte Blutinhalt des Gefässsystem aus den Halsschlagadern ausgelaufen ist. Filmaufnahmen belegen das durch eine volle Reaktionsfähigkeit und bewusste Orientierung des weitgehend ausgebluteten Tieres, das nach dem Entbluten entfesselt, mit der entsetzlichen Halswunde aufsteht und fluchtartig-taumelnd dem Ausgang des Schlachtraumes zustrebt. Um diese barbarische Schlachmethode zu begründen, beruft man sich unter anderem auf die alttestamentarischen Aussagen im V. Buch Mose 12,23, wo es heisst: "Nur vor einem hüte dich, dass du das Blut nicht issest. Denn ihr Blut (der Tiere, d.V.) gilt für ihre Seele. Darum darfst du seine Seele nicht mit dem Fleische essen." Vielfache wissenschaftlich fundierte und unabhängige Untersuchungen haben schon lange belegt, dass im Fleisch eines unbetäubt geschächteten Tieres ebenso viel Restblut enthalten ist wie von dem vorher betäubten Tier. Es ist also eine aufrecht erhaltene Illusion, dass der gläubige Jude beim Fleischgenuss kein Fremdblut zu sich nähme. Wenn er sich streng an das göttliche Gebot halten will, muss er - entsprechend den Ernährungsanweisungen im 1. Buch Mose auf das Fleisch verzichten! Das ist jedenfalls die Meinung des bekannten jüdischen Philosophen Leon Pick, der die Anweisungen, kein Blut zu essen, als "ein tatsächliches Verbot des Fleischverzehrs" auslegt. In unseren Ländern führten die christlichen Religionsgrundsätze der Barmherzigkeit, Nächstenliebe und Achtung vor der Schöpfung zu den Gesetzen. Die Abwehr weltanschaulicher, religiöser oder philosophischer Fremdeinflüsse, die diesen Moralvorstellungen entgegenstehen und unseren Lebensstil verändern wollen, ist ein legitimes und legales Recht jedes Bürgers und kein Antisemitismus oder Antiislamismus. Das wird nur zu häufig behauptet, um einer sachlichen Erörterung dieser Fragen den Boden zu entziehen.
Dr. med. Werner Hartinger |
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